Vertragsbedingungen für die Softwarelizenzierung und das Betreiben des Webshops 

Die Vision Group AG (nachfolgend der "Dienstleister" genannt) vertreibt über die Webseite www.elviapp.com die vom Dienstleister entwickelte Software ELVI für Kontaktlinsen (nachfolgend die "Software" genannt), mittels welcher ausgewählte Tools für einen effizienten Service, Verkauf und Vermarktung von Kontaktlinsen, Pflegemittel, Kochsalzlösungen, Benetzungstropfen sowie sonstiges Kontaktlinsenzubehör (nachfolgend "Produkt" genannt) unter der eigenen Geschäftsbezeichnung bzw. eigenen Marke verwendet werden können. Der Nutzer der Software (nachfolgend "Nutzer" genannt) ist daran interessiert, vom Dienstleister nicht exklusive Nutzungsrechte an der Software zu lizenzieren. Er erhält dadurch die Möglichkeit, seinen eigenen Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunden" genannt) einen eigenen Webshop für Kontaktlinsen (nachfolgend "Webshop" genannt) anzubieten. Die vorliegenden Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer. 

  1. VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSGEGENSTAND 
1.1. Das Angebot auf der Webseite des Dienstleisters stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, beim Dienstleister Rechte zur Nutzung der Software zu lizenzieren. Mit der Bestellung über die Webseite inklusive der Annahme dieser Vertragsbedingungen gibt der Nutzer ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Dienstleister versendet daraufhin eine automatische „Bestellbestätigung“ per E-Mail, welche bestätigt, dass das Angebot des Nutzers bei ihm eingegangen ist. Getätigte Bestellungen sind für den Nutzer verbindlich. 

1.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Dienstleister eine Annahmeerklärung per E-Mail versendet, worin das Zustandekommen des Vertrags bestätigt wird. 

1.3. Vertragsgegenstand ist die nicht-exklusive Einräumung der Nutzungsrechte an der Software, die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen während der Dauer dieser Vertragsbedingungen sowie das Betreiben eines Webshops gegen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. 

1.4. Diese Vertragsbedingungen regeln die Nutzung der Software als Software as a Service ("SaaS") über eine Cloud-Lösung. Die Software wird vom Dienstleister als SaaS bzw. Cloud-Lösung betrieben, das heisst, dem Nutzer wird ermöglicht, die auf den Servern des Dienstleisters bzw. eines vom Dienstleister beauftragten Dritten gespeicherte und ablaufende Anwendung der Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieser Vertragsbedingungen zu nutzen und unter Verwendung der Software die daraus resultierenden Daten zu speichern und zu verarbeiten. 

1.5. Hinsichtlich des Funktionsumfangs der Software sowie hinsichtlich Systemanforderungen und Hardwarebedarf gilt die in Anhang A aufgeführte Spezifikation. Ebenfalls Vertragsgegenstand sind die mit der Software zusammenhängenden Dienstleistungen des Dienstleisters gemäss Spezifikation in Anhang A. Der Nutzer hat vor Versand seiner Bestellung die Übereinstimmung des Funktionsumfanges und der Spezifikationen mit seinen Wünschen und Bedürfnissen überprüft und die Systemvoraussetzungen und Funktionsmerkmale sind ihm bekannt. 

1.6. Über Ziffer 1 und insbesondere die in Anhang A beschriebenen Leistungen hinausgehende Leistungen des Dienstleisters, sind nicht geschuldet. 

1.7. Die Sicherstellung und Bereitstellung der für die Benutzung der Software notwendigen nutzerseitigen IT-Systeme und Hardwarekomponenten ist in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.

  1. SOFTWARELIZENZ UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN 
2.1. Der Dienstleister räumt dem Nutzer ein beschränktes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht (ohne das Recht zur Unterlizenzierung) für die Dauer dieser Vertragsbedingungen ein, auf die Software zuzugreifen und sie zwecks Einbindung von Tools für den Service, Verkauf und die Vermarktung von Kontaktlinsen zu verwenden. 

2.2. Während der Dauer der in der Bestellbestätigung ausgewiesenen Testphase kann der Nutzer die Software kostenlos und für eine unbeschränkte Anzahl User nutzen, ausgeschlossen davon sind nutzungsabhängige variable Kosten (z.B. SMS). Nach Ablauf der Testphase werden die Nutzungsrechte beschränkt auf die vom Nutzer erworbene Anzahl Lizenzen. Der Nutzer kann die Anzahl Lizenzen in seiner Bestellung oder aber nach Ablauf der Testphase festlegen. Der Nutzer muss pro User eine separate, vergütungspflichtige Lizenz erwerben. Eine zusätzliche Lizenz ist auch dann nötig, wenn derselbe User mit demselben Passwort von einem zweiten Browser (gleiches oder anderes Gerät) aus die Software nutzen möchte. Die Anzahl User und damit die Anzahl Lizenzen kann während der Dauer der Vertragsbedingungen jederzeit erhöht werden. Eine Reduktion der Anzahl User bzw. die Kündigung einzelner Lizenzen ist nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist von Ziffer 9.1 möglich. 

2.3. Der Dienstleister stellt dem Nutzer die Software über das Internet zur Nutzung bereit und erfüllt die im Service Level Agreement in Anhang B festgelegten Verpflichtungen. 

2.4. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass seine IT-Systeme gegen Viren und andere schädliche Komponenten sowie gegen unbefugten Zugriff Dritter geschützt sind. 

2.5. Der Nutzer hat angemessene Sicherheitsmassnahmen zu treffen und aufrechtzuerhalten, um die Software vor dem Zugriff oder der Nutzung durch unbefugte Personen zu schützen. 

2.6. Der Nutzer kann die Software im Aussenauftritt unter Verwendung seines eigenen Marken- oder Firmenauftritts und unter den in Anhang A ausgewiesenen Möglichkeiten nutzen ("White Label" Lösung). Der Nutzer erteilt dem Dienstleister das Recht zur Nutzung der Firma und/oder Marke des Nutzers in beschränktem Umfang für die Erbringung der Dienstleistungen unter diesem Vertrag. Eine darüber hinaus gehende Nutzung durch den Dienstleister ist nicht gestattet. 

  1. WEBSHOP 
3.1. Der Dienstleister bietet seinen Nutzern einen Webshop im Sinne einer "White Label"-Lösung für seine Kunden inklusive Web-App an. Der Webshop, die versendeten E-Mails und SMS können, bspw. durch das Abbilden des eigenen Logos des Nutzers, als eigener Service des Nutzers durch den Kunden wahrgenommen werden. 

3.2. Der Webshop wird als SaaS angeboten und kann gegen eine Gebühr genutzt werden. Dieser Webshop ist exklusiv nur für die Kunden des Nutzers zugänglich. 

3.3. Der Nutzer muss sich online für eines der Leistungspakete entscheiden und kann zusätzlich eine oder mehrere kostenpflichtige Add-ons dazu abonnieren. Leistungspakete und Add-ons (nachfolgend "Add-on") bestehen aus einzelnen oder mehreren Funktionalitäten (aufgelistet in Anhang A), d.h. einzelne, abgeschlossene Leistungskomponenten der gesamten Software. Die Kosten hierfür setzen sich zusammen aus einmaligen Setup-Kosten zur Einrichtung eines Leistungspakets bzw. Add-ons, wiederkehrenden Abo-Gebühren für Anzahl Lizenzen, einmaligen Setup-Kosten für zusätzliche

Lizenzen sowie nutzungsabhängigen variablen Kosten. Keine Kosten werden erhoben, wenn der Dienstleister, nach freiem Ermessen, dem Nutzer für ein Leistungspaket oder ein Add-on eine Testphase gewährt, ausgeschlossen davon sind nutzungsabhängige variable Kosten (z.B. SMS). Die genaue Preisliste für die jeweiligen Produkte, Leistungspakete und Add-ons ist in der Software und der Webseite unter www.elviapp.com zu entnehmen. 

3.4. Die Laufzeit des Leistungspakets und somit das Anfallen der obengenannten Kosten beginnt mit der Buchung des entsprechenden Leistungspakets. 

3.5. Ein Wechsel des Leistungspakets ist jederzeit möglich (sowohl Downgrade als auch Upgrade). Die Kosten werden hierfür jeweils am jeweiligen Tag angepasst. Die Kündigung eines Leistungspakets, von Add-ons und Lizenzen ist mit einer Frist von einem Monat jeweils per Monatsende möglich. Für die Kündigung gelten analog die Bestimmungen aus Ziffer 9 dieser Vertragsbedingungen. 

3.6. Über den Webshop bestellen der Nutzer und dessen Kunden Produkte. Bestellungen werden direkt dem Nutzer übermittelt. Indem der Nutzer sein eigener Fulfiller ist, ist er für die weitere Verarbeitung bis zur Auslieferung an den Kunden zuständig. Mit einem Add-on kann der Nutzer über die Software Drittparteien hinzuziehen, welche nach der Bestellung durch den Nutzer oder den Kunden weitere Arbeitsschritte durchführen werden (nachfolgend "Fulfiller" genannt). Weitere Informationen und Details zum Fulfiller sind dem Anhang E zu entnehmen

  1. VERGÜTUNG 
4.1. Unter Berücksichtigung der dem Nutzer aus diesem Vertrag gewährten Rechte hat der Nutzer die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite publizierte und im Bestätigungsmail entsprechend ausgewiesene Vergütung zu zahlen. Der Dienstleister stellt alle Kosten der laufenden Periode i.d.R. monatlich in einer einzigen Rechnung dem Nutzer zu. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Rechnungsstellungsmodalitäten jederzeit gesamthaft oder nur gegenüber einzelnen Nutzern anzupassen und insbesondere Rechnungen in kürzeren Zeitabständen zu stellen. Der Dienstleister behält sich weiter das Recht vor, in Bezug auf den Nutzer eine Bonitätsprüfung durchzuführen bzw. bei entsprechenden Dienstleistern durchführen zu lassen und aufgrund dieser Überprüfung die Rechnungsstellungs- und Zahlungsmodalitäten zu ändern (bspw. Lieferung nur gegen Akontozahlung). Die Vergütung setzt sich aus den in Anhang C ausgewiesenen Kostenstellen zusammen. 

4.2. Der Dienstleister kann den Zugang des Nutzers zum Dienst im Rahmen dieser Vertragsbedingungen vorübergehend oder dauerhaft verweigern, einschränken, einstellen oder beenden, wenn der Nutzer dem Dienstleister die gemäss diesen Vertragsbedingungen geschuldete Vergütung nicht oder zu spät bezahlt. 

4.3. Der Nutzer ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages fälligen Zahlungen innerhalb der auf der Rechnung festgehaltenen Frist nach Rechnungsdatum zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, wird der Dienstleister den Nutzer zweimal per Mail mahnen und die dritte Mahnung per Post zustellen. Bleibt auch nach der dritten Mahnung die Zahlung aus, wird die offene Zahlung durch ein Inkassobüro eingetrieben. Der Dienstleister ist ab der ersten Mahnung berechtigt, Mahnspesen in der Höhe von CHF 25.- pro Mahnung zu verlangen. 

4.4. Das Inkassorisiko liegt beim Nutzer. Der Dienstleister überweist dem Fulfiller monatlich eine Gutschrift über alle durch den Nutzer bezogenen und bis zum Rechnungsdatum bezahlten Produkte und Versandkosten, abzüglich einer Gebühr (siehe Anhang E). Wenn der Kunde den Nutzer nicht mehr

bezahlen kann, trägt der Nutzer hierfür das Inkassorisiko. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer einen Fulfiller beigezogen hat und der Kunde nicht mehr bezahlen kann. Auch in diesem Fall liegt das Inkassorisiko gegenüber dem Fulfiller beim Nutzer. 

  1. GEWÄHRLEISTUNG 
5.1. Der Dienstleister ist bemüht, die Verfügbarkeit der Software nach dem aktuellsten Stand der Technik bestmöglich 365/24/7 zu gewährleisten. Aufgrund der Abhängigkeit der Verfügbarkeit von verschiedenen Faktoren, auf die der Dienstleister keinen Einfluss hat, kann eine durchgehende und jederzeitige (technische) Verfügbarkeit der Software nicht zugesichert werden. 

5.2. Der Dienstleister entscheidet selbständig über Wartungsfenster. Er wählt diese so aus, dass Sie zu Randzeiten stattfinden. 

  1. IMMATERIALGÜTERRECHTE 
6.1. Alle Rechte an der Software gehören ausschliesslich und verbleiben vollumfänglich beim Dienstleister. 

6.2. Der Nutzer anerkennt und stimmt zu, dass dem Nutzer mit diesen Vertragsbedingungen lediglich die in diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Nutzungsrechte eingeräumt und dem Nutzer darüber hinaus keinerlei Rechte an der Software lizenziert oder übertragen werden. 

6.3. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, für Webezwecke das Logo, den Schriftzug und/oder den Namen des Nutzers auf Werbemitteln des Dienstleisters (sowohl bei digitalen, als auch bei gedruckten Werbemitteln) zu verwenden. Sollte der Nutzer damit nicht einverstanden sein, kann er dies dem Dienstleister schriftlich mitteilen (E-Mail genügt), Per Datum solcher Mitteilungen ist der Dienstleister nicht mehr berechtigt, das Logo, den Schriftzug und/oder den Namen des Nutzers auf eigenen Werbemitteln zu verwenden. 

  1. DATENSCHUTZ UND EIGENTUM AN DATEN 
7.1. Der Dienstleister wie auch der Nutzer gewährleisten, personenbezogene Daten ausschliesslich entsprechend den anwendbaren Datenschutzgesetzen zu bearbeiten. 

7.2. Beim Einsatz einer Optiker-Software durch den Nutzer (nachfolgend "Optiker-Software" genannt), findet ein automatischer Datenaustausch zwischen der Software und der vom Nutzer eingesetzten Optiker-Software entsprechend dem Beschrieb in Anhang D statt. 

7.3. Bei einem Datenaustausch mit der Optiker-Software importiert der Dienstleister personenbezogene Daten des Nutzers in die Software (nachfolgend "Datenimport" genannt). Dieser Datenimport enthält produktbezogene Daten der jeweiligen Kunden (z.B. Radius, Durchmesser, Sphäre von Kontaktlinsen etc.). Fehlerhafte Eingaben des Nutzers werden beim Datenimport durch die Software erkannt und unverzüglich korrigiert. Sobald die korrigierten Eingaben in die Software importiert wurden, hat der Nutzer 24 Stunden Zeit, um dem Dienstleister Beanstandungen zu melden. Andernfalls gelten sie von Seiten des Nutzers als akzeptiert. 

7.4. Die mit Nutzung der Software generierten Daten des Nutzers und dessen Kunden gehören dem

Nutzer. Dem Dienstleister ist es nicht erlaubt, die Daten des Nutzers für eigene Zwecke zu nutzen. Nach Beendigung dieser Vertragsbedingungen hat der Nutzer das Recht, die Übermittlung dieser auf den Systemen des Dienstleisters gespeicherten Daten per Datentransfer zu verlangen. Der Nutzer hat dem Dienstleister seinen Antrag auf Datenübermittlung innert 90 Kalendertagen nach Beendigung der Vertragsbedingungen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zukommen zu lassen (Eingang beim Dienstleister massgeblich). Nach Ablauf der Frist bzw. nach erfolgter Datenübermittlung, wenn eine solche fristgerecht vom Nutzer beantragt wurde, ist der Dienstleister berechtigt, die Daten von seinen Systemen zu löschen. 

7.5. Der Dienstleister ist berechtigt, die vom Nutzer durch die Nutzung der Software generierten Daten zu anonymisieren und alleine oder zusammen mit anderen Datensätzen für statistische Zwecke auszuwerten oder durch Dritte auswerten zu lassen. Die anonymisierten Daten gehören dem Dienstleister und dürfen von diesem unbefristet (d.h. auch nach Vertragsbeendigung) und unbeschränkt weiterverwendet werden. 

  1. HAFTUNG 
8.1. Der Dienstleister haftet nur für unmittelbare und direkte Schäden, die er im Zuge der Vertragserfüllung schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für Hilfspersonen ist in vollem Umfang ausgeschlossen. 

8.2. Der Nutzer nimmt zudem zustimmend zur Kenntnis, dass: 

  1. a) die Software niemals vollständig frei von Defekten, Fehlern und Bugs ist, und der Dienstleister entsprechend keine Garantie oder Zusicherung abgibt, dass die Software vollständig frei von solchen Defekten, Fehlern und Bugs ist; und 
  2. b) die Software niemals völlig frei von Sicherheitslücken ist; und vorbehaltlich der anderen Bestimmungen des Vertrags der Dienstleister keine Garantie oder Zusicherung abgibt, dass die Software vollständig sicher ist. 
8.3. Der Dienstleister haftet weder für Verzögerungen, Ausfälle oder Unterbrechungen seiner Verpflichtungen, die zurückzuführen sind auf: 
  • die Störung oder Unterbrechung der von Dritten bereitgestellten Software oder Dienstleistungen; 
  • nicht vom Dienstleister zu verantwortender Datenverlust infolge von Verzögerungen, Nichtlieferungen, Fehllieferungen oder Unterbrechungen oder Dienstleistungen, die von Dritten erbracht oder kontrolliert werden; 
  • Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers, Handlungen oder Verzögerungen von Subunternehmern, Streiks, Aussperrungen oder Handelsstreitigkeiten, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften oder Material; oder 
  • jede andere Ursache, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle des Dienstleisters liegt, einschliesslich höherer Gewalt, Krieg, Terrorismus, Transport, Unruhen, staatliche oder parlamentarische Beschränkungen, Verbote oder Erlasse jeglicher Art. 
Der Dienstleister wird in solchen Fällen die ihm zumutbaren Schritte unternehmen, um eine solche Verzögerung, Leistungsstörung oder Unterbrechung zu verhindern, zu überwinden oder zu vermeiden.

8.4. Das Risiko zur Auslieferung der Produkte an den Nutzer bzw. direkt an den Kunden trägt der Fulfiller. Der Fulfiller hat zu beweisen, dass die Auslieferung ordnungsgemäss stattgefunden hat, damit das Risiko eines möglichen Verlusts auf den Nutzer bzw. Kunden übergeht. 

  1. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 
9.1. Diese Vertragsbedingungen treten per Datum des Vertragsschlusses gemäss Ziffer 1.2 in Kraft und können von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von einem Monat per Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung durch den Dienstleister erfolgt per E-Mail an die vom Nutzer in seinem Nutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse. Die Kündigung durch den Nutzer kann entweder per E-Mail an support@elviapp.com oder mittels Eingabe im Benutzerkonto erfolgen. 

9.2. Jede Partei kann diese Vertragsbedingungen zudem unverzüglich durch schriftliche Mitteilung (E-Mail ist ausreichend) kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoss gegen diese Vertragsbedingungen begeht und diesen Verstoss nicht innerhalb von 15 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung (E-Mail ist ausreichend), in der sie den Verstoss identifiziert, behebt, indem sie die Behebung des Verstosses verlangt und erklärt, dass die Nichtbehebung zu einer Kündigung gemäss dieser Ziffer führt. 

9.3. Jede Partei kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zudem sofort kündigen, wenn: 

  1. a) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder 
  2. b) die andere Partei in Zahlungsschwierigkeiten oder Vermögensverfall gerät, oder über ihr Vermögen ein Verfahren zur Schuldenregelung eröffnet wird (z.B. Vergleich, Konkurs) oder wenn der Kunde in Liquidation tritt. 
9.4. Für den Fall, dass diese Vertragsbedingungen aus irgendeinem Grund gekündigt werden, werden: a) die vor einer solchen Kündigung entstandenen Rechte jeder Partei nicht berührt und 
  1. b) alle Zahlungsverpflichtungen des Nutzers bis zum Wirksamwerden der Kündigung sofort fällig. 
Der Nutzer ist zudem berechtigt, den Transfer seiner Nutzerdaten gemäss Ziffer 6.2 zu verlangen. 
  1. WEITERE BESTIMMUNGEN 
10.1. Änderungen und Ergänzungen 

Der Dienstleister behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen vor. Änderungen oder Ergänzungen werden vom Dienstleister angekündigt und erlangen am kommunizierten Tag ohne die aktive Zustimmung des Nutzers ihre Gültigkeit. Sofern der Nutzer mit den neuen Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, kann er die Vertragsbedingungen unter den Voraussetzungen von Ziffer 9 kündigen. 

10.2. Salvatorische Klausel

Sollten diese Vertragsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke. 

10.3. Kein Verzicht 

Eine verspätete oder (auch nur teilweise) unterlassene Ausübung von Rechten seitens einer Partei gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte und führt nicht zu deren Verwirkung. 

10.4. Keine Abtretung 

Eine Übertragung dieser Vertragsbedingungen oder daraus entspringender Verpflichtungen durch eine der Parteien ist nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig. 

10.5. Anhänge 

Sämtliche in diesen Vertragsbedingungen erwähnten Anhänge bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Vertragsbedingungen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Anhänge jederzeit zu verändern, zu ergänzen und anzupassen, insbesondere bei Veränderungen bezüglich der Leistungspakete und Add-ons. 

10.6. Geheimhaltung 

Die Parteien verpflichten sich, den Abschluss und den Inhalt dieser Vertragsbedingungen sowie sämtliche im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Verfügung gestellten Dokumente vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder andere Vorschriften vorgeschrieben sind sowie Verpflichtungen zur wahrheitsgemässen Auskunft gegenüber zuständigen Behörden und Gerichten. 

  1. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 
Die vorliegenden Vertragsbedingungen untersteht materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) und dessen Änderungen und Ergänzungen. 

Alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Vertragsbedingungen ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über ihr gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirkung, ihre Abänderung Auflösung, werden durch die ordentlichen Gerichte in Zürich (Stadt) beurteilt. 

Anhangsverzeichnis 

Nummer Name 

Anhang A Softwarespezifikation, Leistungspakete und Funktionalitäten 

Anhang B Anhang C Anhang D Anhang E 

Service Level Agreement 

Vergütung 

Bedingungen für den Einsatz einer Optiker-Software Fulfiller

Anhang A – Softwarespezifikation, Leistungspakete und Funktionalitäten 

  1. Softwarespezifikation auf Basis der Funktionalitäten 
Die Software besteht derzeit aus den folgenden Funktionalitäten. Funktionalitäten werden in Leistungspaketen bzw. Add-ons zusammengefasst. 

Basis-Domain für den Webshop 

Der Nutzer erhält mit lenshub.ch eine Basis-Domain für den Zugang zum Webshop. Dieser Zugang erfolgt über den Shop-URL https://[nutzer].lenshub.ch. Damit Kunden des Nutzers ebenfalls Zugang zum Webshop erhalten, müssen sie vorgängig durch den Nutzer im Elvi-System erfasst werden. 

Linsenpass 

Der Nutzer hat die Möglichkeit, einen oder mehrere Linsenpässe pro Kunde zu erstellen, um zu definieren, welche Produkte der Kunde in einem zweiten Schritt selbständig über den Webshop bestellen kann. Ohne diese Erstellung eines Linsenpasses kann der Kunde zwar auf das Konto zugreifen, jedoch keine Produkte bestellen. 

Webshop 

Wird ein Kunde des Nutzers im Elvi-System erfasst, kann er auf den Webshop zugreifen. Für den Zugang zum Webshop wählt der Kunde nach der Eingabe des obengenannten Shops-URLs eine der folgenden Login-Optionen: 

  • Login über den Google-Account 
  • Zusendung Login-Link über E-Mail 
  • Zusendung Login-Link über SMS 
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Nutzer dem Kunden über den Dienstleister einen Zugangslink zum Webshop schickt, mit welchem der Kunde per Klick auf den Link direkt in sein persönliches Konto gelangen kann. 

Der Kunde hat in seinem persönlichen Konto die Möglichkeit, alle über den Dienstleister getätigten Bestellungen einzusehen und identische Nachkäufe von diesen bereits getätigten Bestellungen vorzunehmen. Des Weiteren kann er selbständig neue Bestellungen von Produkten, welche in seinem Linsenpass durch den Nutzer definiert wurden, tätigen (Anzahl Packungen, Packungsgrössen, etc.). Den Lieferort der Produkte kann der Kunde frei wählen (entweder an die Adresse des Kunden oder in den Laden des Nutzers). Schliesslich kann der Kunde im persönlichen Konto die Kundendaten und Adressdaten verwalten. 

Abhängig von Konfiguration und gebuchten Add-ons wird nach jeder Bestellung der Kunde mittels einer Bestell-, Abhol-, Versandbestätigung oder eines Lieferscheins informiert. 

Ist der Nutzer sein eigener Fulfiller (abhängig vom gebuchten Leistungspaket bzw. Add-on), schickt der Dienstleister nach einer Bestellung über den Webshop alle Bestelldetails per E-Mail an den Nutzer. Der Nutzer ist danach verantwortlich, dass er die gewünschten Produkte bei seinem Lieferanten bestellt, diese an den Kunden versendet und den Kunden über den Status der Bestellung benachrichtigt. Zudem ist er für

die Rechnungsstellung und das Inkasso verantwortlich. 

Die Bezahlung der Produkte durch den Kunden erfolgt durch direkte Zahlung beim Nutzer oder via versendetem Einzahlungsschein durch den Nutzer. 

(Progressive) Web App 

Gelangt der Kunde des Nutzers in den Webshop, kann er ein App-Icon (Progressive Web App) auf seinem mobilen Endgerät platzieren, um sich fortan direkt über dieses App in den Webshop einzuloggen. 

Nachkauf-Erinnerung 

Des Weiteren richtet der Dienstleister eine entsprechende Nachkauf-Erinnerung ("Alarm") für den Nachkauf der bestellten Produkte ein. Der Nutzer kann diesen Alarm an die kundenspezifischen Gegebenheiten manuell anpassen. Eine solche Einrichtung eines Alarms kann der Nutzer bei jedem seiner Kunden manuell einrichten, auch ohne dass vorher ein Produkt vom Dienstleister bestellt wurde. 

Kommunikations-Kanal SMS 

Der Nutzer kommuniziert mit seinen Kunden per SMS. Hierbei stellt der Dienstleister eine fixe Zielnummer zur Verfügung, worauf der Kunde nicht antworten kann (Einwegkommunikation). Der Nutzer definiert einen individuellen Absender für die SMS Kommunikation, bspw. "Nutzer Optik". 

Kommunikationskanal E-Mail 

Der Nutzer hat die Möglichkeit über E-Mail anstatt SMS mit seinen Kunden zu kommunizieren. Der Nutzer erhält die folgende Basis-Domain für die E-Mail-Kommunikation: [nutzer]@lenshub.ch. Es besteht die Möglichkeit, dass der Nutzer seine eigene Domain einrichtet. 

Eigene Domain 

In Abweichung zur Basis-Domain hat der Nutzer die Möglichkeit, eine eigene Domain für den Webshop und die Kommunikation (E-Mails) zu kreieren und zu nutzen. 

Kontaktlinsen-Abo 

Eine weitere Funktionalität besteht in der Möglichkeit, ein Kontaktlinsen-Abo für seine Kunden einzurichten. Der Nutzer definiert hierbei die Produkte im Abo, das Startdatum, den Lieferzyklus, die Zustelladresse und die Rechnungsadresse. Jeweils sieben Tage vor der Auslösung der nächsten Bestellung erhält der Kunde eine Ankündigung, damit er die Abo-Lieferung verschieben oder ausfallen lassen kann. Ohne jegliche Reaktion seitens des Kunden wird die Lieferung wie gewohnt ausgeliefert. 

Kontroll-Erinnerung 

Der Nutzer kann für jeden seiner Kunden einen Alarm für den nächsten Kontrolltermin beim Nutzer einrichten.

Service 

Der Nutzer kann die Resultate der Anamnese und Untersuchungen mit der Spaltlampe standardisiert erfassen, damit er diese Daten später für Marketingzwecke verwenden kann. Auf der Ebene eines Linsenpasses sind während der Anpassung neuer Kontaktlinsen eine Überrefraktion sowie eine sofortige Kontaktlinsen-Kontrolle möglich. Ausserhalb der Anpassung neuer Kontaktlinsen ist eine Kontaktlinsen-Routinekontrolle möglich. Zusätzlich können Refraktionen erfasst werden. 

Order Assignment und Fulfiller 

Der Nutzer kann eine oder mehrere Drittparteien als externe Fulfiller freischalten. 

Sind externe Fulfiller aufgeschaltet und erfasst der Nutzer die Produkt-Preise seiner eigenen Lieferanten, optimiert der Dienstleister auf Wunsch des Nutzers die Weiterleitung des Auftrags an die beste Partei, welche nach dem Wunsch des Nutzers z.B. mittels "Bestellung zum günstigsten Preis", "schnellsten Ausführung" oder weiteren Optimierungsregeln ermittelt wird. Der Nutzer hat hierbei auch die Möglichkeit, die Bestellung zu splitten oder als Ganzes zu verschicken. 

Anbindung der eigenen Optiker-Software 

Der Nutzer kann seine eigene Optiker-Software mit der Software verbinden, um Kundendaten und Bestelldaten zwischen den Systemen zu synchronisieren, unter der Verpflichtung des Dienstleisters, die Daten sorgsam zu behandeln. Die Daten gehören weiterhin dem Nutzer. 

Backend 

Für die Administration von Elvi stellt der Dienstleister dem Nutzer ein Backend zur Verfügung, wo er unter anderem folgendes bekommt: Kundenverwaltung, Bestellverwaltung, Kommunikations-Historie, Linsenpassverwaltung, Kundenbindungs-Verwaltung (z.B. Nachkauf-Erinnerung), Produkt- und Preisverwaltung, etc. 

  1. Unterstützte Webbrowser 
Der Zugang zur Software erfolgt via Webbrowser. Folgende Browser werden in der aktuellsten Version unterstützt: Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Edge. Der Zugang zur Software kann auch über andere Webbrowser erfolgen, die korrekte Darstellung bzw. Funktionsweise kann dann allerdings nicht mehr garantiert werden. 
  1. Updates 
  2. A) Updates und Bugfixes durch den Dienstleister 
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Updates der Software durchzuführen. 

Update-Releases werden kontinuierlich für alle Nutzer ausgespielt. Allfällige Update-Releases werden, wenn möglich immer am 1. Mittwoch und am 3. Mittwoch des Monats durchgeführt und wenn möglich vorgängig angekündigt.

Bugfixes werden laufend ohne Ankündigung vorgenommen. 

  1. B) Updates seitens des Nutzers 
Wenn auf Seiten der Infrastruktur/IT-Umgebung des Nutzers vom Nutzer Updates vorgenommen werden, namentlich (aber nicht ausschliesslich) Updates der Website/des Mobile-Auftritts, Änderung des Webhostings, Änderung des E-Mail Hosting, oder Änderung des Domainnamens, dann ist der Nutzer verpflichtet, dies dem Dienstleister mit einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Monaten mitzuteilen, sodass der Dienstleister die auf seiner Seite notwendigen Anpassungen rechtzeitig planen und vornehmen kann. Führen die Updates seitens des Nutzers zu einem Aufwand, ist der Dienstleister berechtigt, den ihm tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Dienstleister teilt dem Nutzer den voraussichtlich zu entstehenden Aufwand vorgängig mit. 

Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung an den Dienstleister, so kann der Dienstleister die Verfügbarkeit der Software nicht garantieren. In einem solchen Fall schuldet der Nutzer trotz fehlender Verfügbarkeit die volle Vergütung ohne jegliche Rückforderungsansprüche gegenüber dem Dienstleister. 

  1. C) Updates der Optiker-Software (vgl. Anhang D
Der Dienstleister unterstützt jeweils die letzte Version des Optiker-Software-Herstellers vollumfänglich. Für ältere Versionen übernimmt der Dienstleister keine Garantie mehr für die Kompatibilität mit der Software.

Anhang B – Service Level Agreement 

Der Dienstleister stellt die Anwendung via Internet grundsätzlich 365/24/7 ohne garantierter Verfügbarkeit zur Verfügung. 

  1. Störungsmeldung bei Nichtverfügbarkeit der Software 
Der Dienstleister steht dem Nutzer während folgender Servicezeiten zur Verfügung, falls die Software nicht erreichbar ist ("Störungsmeldung"). Servicezeit benennt die Zeit, in der technisches Personal des Dienstleisters erreichbar ist und bei Problemen direkt eingreifen kann: 

Montag bis Freitag, 09:00-18:00 ausgenommen Feiertage (Schweiz sowie Kanton Zürich und Stadt Zürich). Störungsmeldungen sind per E-Mail an support@elviapp.com zu richten. 

Die Störungsmeldung wird im Ticketsystem des Dienstleisters erfasst, der Melder wird benachrichtigt, wann mit einer Fehlerbehebung zu rechnen ist. Der Dienstleister garantiert keine Reaktions- oder Fehlerbehebungszeiten. 

  1. Supportanfragen an den Dienstleister 
Für Supportanfragen des Nutzers steht der Dienstleister wie folgt zur Verfügung: 
  • Support per Telefon: unter 043 550 76 66 für CHF 1.- pro Minute 
  • Support per E-Mail: unter support@elviapp.com, gratis, Feedback an Werktagen (Montag bis Freitag ausgenommen an Feiertagen im Domizilkanton und -gemeinde des Dienstleisters sowie an eidgenössischen Feiertagen) in der Regel innerhalb von 48h, bei starker Auslastung des Supportteams kann eine Beantwortung innerhalb von 48h nicht garantiert werden 
  • Support per Teamviewer/Zoom: CHF 2.- pro Minute 
  • Support vor Ort beim Nutzer: CHF 2.50 pro Minute, plus CHF 200.- pauschal für Anreise First-Level-Support gegenüber den Kunden des Nutzers ist in der alleinigen Verantwortung des Nutzers. 
  1. Supportanfragen an den Fulfiller 
Möchte der Nutzer für Supportanfragen direkt mit einem Fulfiller kommunizieren, so verpflichtet er sich, die Kommunikation über das digitale Ticketsystem des Dienstleisters zu starten. Wesentliche Punkte und Entscheidungen der weiteren Kommunikation (z.B. per Telefon, E-Mail, WhatsApp), die nicht im Ticketsystem erfasst sind, muss der Nutzer im Ticketsystem nachträglich dokumentieren. 
  1. Leistungen im Zusammenhang mit Installation und Inbetriebnahme 
Installation und Inbetriebnahme der Software bzw. Verbindung mit der Optiker-Software (vgl. Anhang D) vor Ort beim Nutzer, Termin nach Absprache für pauschal 2 Stunden für CHF 280.- falls über Videokonferenz oder CHF 450.- falls vor Ort beim Nutzer.

Anhang C – Vergütung 

Der Nutzer schuldet folgende Vergütung: 

  • Einmalige Setup-Kosten zur Einrichtung eines Leistungspakets bzw. Add-ons bestehend aus den Funktionalitäten gemäss Anhang A
  • Pauschale für Installation, Inbetriebnahme und Schulung an einem Durchführungsort gemäss Anhang B, Ziffer 3. 
  • Für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software und die damit zusammenhängenden Leistungen: 
 (i) eine monatliche Abo-Gebühr pro Lizenz ab Inbetriebnahme der Software, zzgl. MwSt., sowie einmalige Setup-Kosten für zusätzliche Lizenzen; plus 

(ii) nutzungsabhängige variable Kosten (bspw. SMS; bei externen Fulfiller bezogene Produkte, wofür Elvi die Rechnung gestellt hat).

Anhang D – Bedingungen für den Einsatz einer Optiker-Software 

Eine Optiker-Software beinhaltet die Kundenstamm- und Auftragsverwaltung, den Brillenverkauf, die Kontaktlinsenverwaltung, das Fassungs- und Handelswarenlager, das Refraktionsprotokoll, den Terminplaner, die Kasse, das Direktmarketing und Mahnwesen, sowie Statistiken etc. 

Die Software kann an bestehende Optiker-Software angeschlossen werden, so dass die dort bereits vorhandenen Daten (z.B. Kundendaten) in die Anwendung übertragen und falls nötig zwecks Abgleichung / Aktualisierung auch wieder zurückgespielt werden können. 

Der Nutzer ist verpflichtet, den Betreiber der von ihm verwendeten Optiker-Software damit zu beauftragen, dem Dienstleister die hierfür notwendigen Daten über die dafür vorgesehenen Schnittstellen bereitzustellen und dem Dienstleister während der Dauer dieser Vertragsbedingungen den Zugriff auf die Daten zu erlauben und einen beidseitigen Datenabgleich vorzunehmen.

Anhang E – Fulfiller 

Fulfiller können als Add-on zusätzlich zu einem Leistungspaket gemäss Anhang A gebucht werden. Der Nutzer bestimmt hierbei, ob und welche Fulfiller bei ihm zugelassen werden. In jedem der verfügbaren Leistungspakete hat der Nutzer die Möglichkeit zu entscheiden, ob er das Fulfiller Add-on möchte oder nicht. Wenn der Nutzer das Fulfiller Add-on bucht, werden ihm alle verfügbaren Fulfiller aufgeschaltet. Er muss sich dann in einem zweiten Schritt entscheiden, welcher der verfügbaren Fullfiller ihn bedienen darf. Fulfiller führen bspw. den Einkauf der bestellten Produkte beim eigenen Lieferanten oder mittels Entnahme aus dem eigenen Lager durch, empfangen die bestellten Produkte und versenden diese und die vom Nutzer übermittelte Lieferadresse. Der Nutzer muss auch hier die AGB des Produkteherstellers befolgen. 

  1. Preise 
Der Fulfiller teilt dem Dienstleister denjenigen Preis der angebotenen Produkte mit, den er innerhalb der Software allen Nutzern anbieten möchte. In diesem Preis müssen die Preise für die Produkte, inkl. Lagerkosten und Kosten für das Bestellen beim eigenen Lieferanten des Fulfillers, die Auftragszusammenstellung und das Verpacken sowie das Verpackungsmaterial inbegriffen sein ("Fulfillerpreis"). Die Produkte werden gemäss Bestellung entweder dem Kunden nach Hause oder ins Geschäft des Nutzers zur Abholung geschickt, weshalb der Fulfiller dem Dienstleister zudem die pauschalen Versandkosten (Priority innerhalb von 1-2 Tagen) pro Bestellung mitteilt. Der Fulfiller erhält für Bestellungen an die gleiche Lieferadresse die Versandkosten einmal pro Tag vergütet. Mit der Annahme der finalen Bestellung aus dem Elvi-System gelten die in der übermittelten Bestellung aufgeführten Konditionen bezüglich Preise, Mengen, etc. 

Der Dienstleister schlägt auf den festgelegten Fulfillerpreis sowohl auf die Produkte wie auch auf die Versandkosten eine Gebühr auf. Dieser Endpreis ist für den Nutzer jeweils in der Software sichtbar, falls das entsprechende Add-on vom Nutzer abonniert wurde. 

  1. Bedingungen 
Ein Fulfiller muss nachfolgende Bedingungen erfüllen: 

■ der Versand der Bestellungen hat in neutralem Verpackungsmaterial zu erfolgen; ■ für den Kunden darf nicht rückverfolgbar sein, dass der Fulfiller die Produkte versendet hat; 

■ die AGB des jeweiligen Herstellers sind vom Fulfiller einzuhalten. 

Für die Erstellung des Bestell- und Lieferscheins sind folgende Angaben nötig, die auf dem Bestell-/Lieferschein dargestellt werden: 

  • Name 
  • Strasse 
  • PLZ / Ort 
  • Telefon 
  • E-Mail 
  • Homepage 
  • MwSt.-Nr.

Versäumt der Nutzer die Bekanntgabe dieser Daten an Elvi, verwendet Elvi den Namen sowie die Adresse gemäss den im Rahmen der Bestellung angegebenen Kontaktdaten. Die restlichen Felder werden nicht ausgefüllt. 

Der Versand durch den Fulfiller erfolgt im Namen des Nutzers. Für den Kunden des Nutzers ist nicht ersichtlich, dass der Versand durch einen Fulfiller ausgeführt wurde. 

Bestellungen sind grundsätzlich verbindlich. Der Nutzer hat in den nachfolgend genannten Fällen die Möglichkeit, bereits getätigte Bestellungen ohne Gebühr zu stornieren bzw. Waren zu retournieren: 

  • Die Stornierung einer Bestellung ist möglich, wenn der Fulfiller die Bestellung noch nicht an den Hersteller/Lieferanten weitergeleitet hat; 
  • Warenretouren sind möglich, wenn der Hersteller/Lieferant die bestellte Ware wieder zurücknimmt. Massgeblich sind die Geschäftsbedingungen des Herstellers/Lieferanten. Retouren sind in jedem Fall nur möglich, wenn die Ware unbeschädigt und ungeöffnet ist und der Retourensendung der Original-Lieferschein beiliegt. 
Der Nutzer hat die Möglichkeit, den Fulfiller mit dem Rechnungsversand für die jeweilige Bestellung an den Kunden des Nutzers zu beauftragen. Standardmässig wird dann ein roter Einzahlungsschein beigelegt. Der Nutzer hat allerdings auch die Möglichkeit, einen orangen Einzahlungsschein beizulegen. Ist dies der Fall, so sind folgende Angaben des Nutzers nötig: 
  • Bei Bankkonto: 
o Bank-Nummer (BESR-ID) 

o ESR Teilnehmer-Nummer 

  • Bei Postkonto: 
o ESR Kundennummer 

Sofern der Dienstleister keine anderslautenden Instruktionen vom Nutzer hinsichtlich Zusammensetzung der 27-stelligen Referenznummer erteilt, wird vom Fulfiller die 27-stelligen Referenznummer auf der BESR-Rechnung wie folgt abgebildet: 

  • Ziffer 1-6: Interne Teilnehmernummer 
  • Ziffer 7-20: Belegung mit Ziffer «Null» oder gemäss Vorgabe des Nutzers 
  • Ziffer 21-26: Rechnungsnummer mit 6 Stellen aus dem System/Bestellschein, die von der Software generiert wird oder generierte Rechnungsnummer aus der Optiker-Software 
  • Ziffer 27: Prüfziffer 
  1. Datenschutz 
Der Fulfiller ist an die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und Regelungen gebunden. Er darf keine personenbezogenen Daten des Nutzers oder dessen Kunden bekannt geben oder zu eigenen Zwecken nutzen. Als kundenbezogen gilt auch die Bekanntgabe des Produkts, welches der Kunde gekauft hat. Dem Dienstleister ist es erlaubt, dem jeweiligen Hersteller der Produkte mitzuteilen, welche Produkte der Nutzer beim Fulfiller eingekauft hat. Auch hierbei dürfen keine personenbezogenen Daten bekanntgegeben werden. Mittels schriftlicher Mitteilung (z.B. E-Mail) an den Dienstleister kann der Nutzer dem Dienstleister jedoch verbieten, solche Daten dem Hersteller der Produkte mitzuteilen.